Mittwoch, 3. Juni 2015

Nachbarn aus der Hölle II - Brief: Fassung 1

(Auf dem Küchentisch lag schliesslich eine stark abgeschwächte Variante, welche dem Hausherren noch immer zu drastisch war... Fassung 1 haben meine Nachbarn nie zu Gesicht bekommen - noch nicht mal Fassung 2. Aber sollten sie meinen Blog lesen, dürften sie wissen, dass sie gemeint sind - in dem Fall: HALLOOOOO ^_^)

Werte Nachbarn

Die Grenze der Geduld ist nun endgültig erreicht. 
Es ist der Toleranz genug, dass wir die Lärmkulisse, welche tagtäglich zu uns herüber schwappt schweigend hingenommen haben - über viele Jahre.
Könnte man morgens einmal ausschlafen, wird man sicherlich vom Gebell des einen Hundes und dem doch recht lauten Organ der Hundehalterin aus dem Schlaf gerissen. 

Angesichts des enormen Lärms, der jeden Tag, in jeder Woche, in jedem Monat, in jedem Jahr, seit Anbeginn der Zeit, als Sie Aarburg verlassen und hier her gezogen sind, von Ihnen produziert wird, ist es wohl nicht zu viel verlangt, wenn immerhin in der Nacht Ruhe einkehrt. 

Wenn nicht der Hund nach 22:00 Uhr wie von Sinnen über die ganze Dauer seines Aufenthalts im Garten bellt, dann wird irgendetwas umgeräumt, oder Türen werden zu gedonnert, oder die Eheprobleme werden brüllend und tobend ausgetragen, oder es werden Beziehungsprobleme gelöst. Letztere meist nach 23:00 Uhr. Zum Zeitpunkt des Schreibens schlägt die Uhr 23:19 Uhr und noch immer ist keine Ruhe im Hause S. eingekehrt oder besser gesagt, ums Hause S. 

Die Hunde würden nicht dergestalt in fast schon krankhaftes Dauergebell übergehen, wenn Sie, werte Hundehalter, einfach mit ihnen Gassi gehen würden - sowie das alle anderen Hundehalter machen. In unserer Strasse haben wir gleich zwei vorbildliche Hundehalter, die mehrmals am Tag mit ihren Vierbeinern spazieren gehen - fragen Sie jene doch einfach nach einer Anleitung. Ich bin sicher, sie helfen Ihnen gerne - einfach den Hunden zuliebe. 

Als ebenfalls arbeitende Menschen, werden Sie sicher verstehen, dass wir zumindest in der Nacht gerne Ruhe hätten und durchschlafen möchten, dies ist in diesem Jahr allerdings erst gegen Mitternacht möglich. 

Wir ersuchen Sie hiermit ein bisschen Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen. Gerade wenn man in einem Quartier wohnen darf, wie der ____strasse, ist Rücksichtnahme oberstes Gebot - besonders wenn man Zaun an Zaun lebt. Der Lärm kennt jedoch keine Zäune, weder den unseren noch zwei drei weitere. Nun legt sich Ihre Stirn in Falten und Sie schauen einander entgeistert an. Was könnte "Rücksichtnahme" nur bedeuten? Mir ist bewusst, dass Ihnen die Existenz jenes Wortes gänzlich unbekannt ist. Dem ist aber leicht Abhilfe zu schaffen. Gehen Sie in eine Buchhandlung und fragen Sie nach einem gelben Buch namens DUDEN. Hier sei angemerkt, dass die Mehrzahl keineswegs "Dudens" oder "Dudene" ist - dies erwähne ich einfach, damit Sie sich nicht blamieren. Natürlich habe ich bedacht, dass Ihnen auch Buchhandlungen fremd sein könnten. An der Stelle sind wir froh darüber, dass wir im 21. Jahrhundert leben und es DUDEN auch online gibt. Öffnen Sie Ihren Webbrowser, geben Sie Google.ch ein und suchen Sie nach "DUDEN" und "Rücksicht". Sie werden innert Kürze fündig werden und den Freiraum in Ihrem Oberstübchen mit Wissen füllen. 

Ist es wirklich in Ihrem Sinne, von der ganzen Nachbarschaft verachtet zu werden - wie es bereits in Aarburg der Fall war? Dort geriet man damals in regelrechte Partystimmung, als der Umzugswagen vorgefahren wurde. Schätzen Sie wirklich Ablehnung und Zorn? Liegt Ihnen wirklich an einem Konflikt? 
Wir für unseren Teil können uns das nicht vorstellen. Aber bei Ihnen muss man ja auf Einiges gefasst sein - nur nicht auf das Triebwerk einer B777, welches auf Ihr Haus stürzt und dem Lärm mit lautem Krachen ein Ende setzt. Aber die Hoffnung stirbt zu letzt. 

Zu den Eckdaten, die Ihnen wohl nicht bekannt sind:

Während der Ruhezeit nicht erlaubt ist:
- Lautes Spielen
- Kindergeschrei während der Ruhezeit und an Sonn- und Feiertagen
- Andauerndes Herumspringen von Kindern, ausserhalb der Ruhezeiten
- Dauernde Handwerksarbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten
- Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten
- Lautes Feiern bis in alle Nacht hinein
- Streitgespräche während der Nachtruhe
- Andauerndes Zuschlagen von Türen und Fenstern
- Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Zusätzlich gelten an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen der Mittag von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr als Ruhezeit.

Art. 684.2 ZGB: Verboten sind insbesondere alle schädlichen (…) nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Rauch (…) Lärm oder Erschütterung.

Auszug aus dem Polizeireglement der Gemeinden im Einzugsgebiet der Regionalpolizei Zofingen:
§ 12.1 In Wohngebieten ist das Arbeiten mit lärmigen Werkzeugen und Maschinen (z.B. Rasenschneiden, Hämmern, Fräsen, Bohren usw.) im Freien wie folgt verboten:
Montag - Samstag 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag - Freitag bis 06:00 Uhr und ab 20:00 Uhr
Samstag bis 07:00 Uhr und ab 18:00 Uhr
Sonn- und Feiertage ganztags (ausgenommen Ostermontag und Pfingstmontag)

§ 12.2 In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört.

Da Sie nun mit den Gepflogenheiten vertraut sind, hoffen wir darauf, dass sich nun daran gehalten wird. 

Um meine Aggression über Ihr asoziales Verhalten zu unterstreichen möchte ich anmerken, dass, dürfte ich eine Schrotflinte mein Eigen nennen, ich längst geschossen hätte. Man mag viel Negatives über die Amerikaner sagen, aber... oh wie oft wünschte ich mir bereits eine Schrotflinte... Als unser Grundstück widerrechtlich von Ihrem Wurf betreten wurde, wäre in Texas das Gesetz auf meiner Seite gewesen und ich hätte sie alle erschiessen dürfen. Wieso sind die Gesetze in der Schweiz nur so lasch? 
Des öfteren habe ich schon mit dem Gedanken gespielt, Ihr Haus niederzubrennen. Aber bei meinem Glück, würde dann ein Neues hingestellt und Sie würden wieder neben uns wohnen. Ich hatte nie etwas mit Religion am Hut, aber seit einigen Wochen nun, falte ich abends stets meine Hände zum Gebet und ersuche sämtliche Gottheiten aller möglicher Religionen (je mehr desto besser, oder?), er oder sie möge/n meine Gebete endlich erhören, und ein verdammtes Triebwerk oder ein ganzes verdammtes Kleinflugzeug in Ihr verfluchtes Haus steuern. 
Ich bezeichne mich als ruhigen, leicht introvertierten, und friedlichen Veganer, der im Einklang mit der Natur lebt und Gewalt und Streit aus dem Weg geht. Aber Sie zwingen einen regelrecht dazu, gewalttätig zu werden. Wenn man über 10 Jahre neben einer permanenten Lärmkulisse leben muss wo alles Reden nichts nützt, den Lärm eher noch verstärkt, und man sich dann dazu entschliesst, eine ganze Familie samt Tieren abzuschlachten, muss man sich nicht wundern. Menschen werden von Menschen in den Wahnsinn getrieben. Psychisch zermürbt. Schuldig sind die Schuldigen, werte Nachbarn.

Sie müssen wissen, seit es irgendeine mies gelaunte Gottheit wollte, dass Sie und Ihr Nachwuchs aus der Hölle, hier her ziehen, und Sie es auch getan haben, ist unser gutes Leben vorbei. Fragt mich jemand, wo ich denn wohne, bleibt mir, als stets ehrlichem Menschen, nichts anderes übrig als zu antworten "neben dem Portal zur Hölle". Antwortete ich etwas anderes, müsste ich ja lügen. 

Dann würde mich noch interessieren, wieso Ihr Jüngster immer brüllt, als teste man mittelalterliche Folter- und Hinrichtungsmethoden an ihm. Wenn Sie wünschen, mache ich ihn gern mit welchen bekannt, vielleicht weiss er dann wieder wo er ist - und dass er, in seinem Leben keinen Grund hat, solch ein Geschrei zu zelebrieren. 

So, nun dürften Sie im Bilde sein. 

Wir danken für die Kenntisnahme

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